Als besonders vielfältig erweist sich das Vereinsrecht. Vereine prägen die organisierte Freizeitgestaltung der Deutschen. Mehrere Personen finden sich zu einem gemeinsamen Zweck zusammen und geben sich eine Struktur. Die Grundsätze des Vereinsrechts finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, aber als kleinste demokratisch organisierte Struktur kann jeder Verein über eine Satzung bestimmen, wie die Abläufe im Verein gestaltet sind. So gibt es immer einen Vorstand, der aber auch Präsidium oder anders heißen kann und aus einer oder mehreren Personen besteht.
Dabei wird vom Gesetzgeber den Vorständen in den Vereinen mehr und mehr abverlangt, dabei sind Eintragungspflichten im Vereinsregister und der Datenschutz nur Beispiele.
Rechtsanwalt Kröger berät und betreut Vereinsvorstände auf allen vereinsrechtlichen Gebieten. Dabei gestaltet, entwirft und überprüft er insbesondere Satzung, Vereinsordnung, Mitgliederbeschlüsse und sonstige Grundlagen des Vereinslebens.
Im Übrigen berät und vertritt er Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen über Streitigkeiten aus dem Vereinsleben.
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