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Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr


Wer im Straßenverkehr plötzlich grundlos anhält und dadurch einen Auffahrunfall provoziert, begeht einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Wenn derjenige sich dann noch den so verursachten Schaden von der gegnerischen Versicherung auszahlen lässt, muss er damit rechnen, dass ihn der Staatsanwalt auch wegen Betrugs anzeigt.

So ist es einem Fahrzeugführer ergangen, der unter anderem auf einer Rechtsabbiegerspur plötzlich ohne Anlass abbremste und sein Fahrzeug zum Stillstand brachte. Dabei fuhr ihm der nachfolgende Kraftfahrer auf.

Der Bundesgerichtshof in Strafsachen hat nun die Strafbarkeit in seinem Beschluss vom 25.04.2012 zum AZ 4 StR 667/11 grundsätzlich bestätigt. Auch wenn keine Gefahr für Leib und Leben anderer und keine wesentliche Gefährdung fremder Sachen besteht, liegt zumindest Versuch vor.

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ALG II für Studenten

 


Viele Studenten haben Probleme dabei ihr Studium zu finanzieren. Sie bekommen kein oder wenig Geld von ihren Eltern, Bafög wird abgelehnt. Da stellt sich die Frage danach, ob sie Arbeitslosengeld II (Alg II) beantragen können.
Zunächst ist zu sagen, dass ein solcher Antrag in der Regel nicht schaden kann. Aber jüngst entschied das Bundessozialgericht BSG in einer Sache, dass es keineswegs immer so sein muss, dass Alg II ausgeschlossen ist, wenn der Student kein BaföG bekommt.

Es kommt nämlich darauf an, ob die Ausbildung im Grunde nach BAföG förderfähig ist. Dabei kommt es nach Ansicht des BSG in seinem Urteil vom 22.3.2012, B 4 AS 102/11 R nicht nur darauf an, ob ein Student sich an einer Hochschule eingeschrieben hat, sondern auch darauf ob er die Hochschule auch tatsächlich besucht.

Zum Besuch der Hochschule gehört, dass der Student auch organisationsrechtlich der Hochschule angehört und sein Studium tatsächlich betreibt.
Wenn also ein Urlaubssemester eingelegt wird und keine Vorlesungen besucht oder Prüfungen abgelegt werden, spricht einiges dafür, dass dem Studenten Leistungen nach dem SGB II zustehen.

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Rechtsanwalt Robert Kröger
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